Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://intrecht.de/ veröffentlichte Website der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 2. bis 9. Juni 2026 auf Grundlage eines BITV-WCAG-Testberichts durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 9. Juni 2026 erstellt und zuletzt am 31. Juli 2026 aktualisiert.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Barriere melden“ an.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://intrecht.de/ aufgefallen? Dann teilen Sie uns diese bitte mit - vielen Dank.
Unsere Kontaktdaten lauten:
Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung
Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Potsdamer Straße 33
D-10785 Berlin
E-Mail: intrecht@sbb.spk-berlin.de
Internet: https://intrecht.de/
Im Rahmen der Kontaktaufnahme werden gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet.
Genaue Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.