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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://intrecht.de/ veröffentlichte Website der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 2. bis 9. Juni 2026 auf Grundlage eines BITV-WCAG-Testberichts durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache stehen noch nicht zur Verfügung. Daher entspricht die Website derzeit nicht den Anforderungen des §4 der BITV 2.0. 
  • Die Barrierefreiheit der eingebundenen Suchmaschine intRecht Discovery Service kann derzeit nicht garantiert werden, da sich diese noch im Aufbau befindet. 
  • Open Access-Repositorium intRechtDok: Informationen über den Grad der Barrierefreiheit des Open Access-Repositoriums intRechtDok finden Sie hier
  • Einige HTML-Strukturelemente sind nur teilweise barrierefrei, da die entsprechenden Bootstrap-Klassen fehlen. Eine Überarbeitung ist in Arbeit (1.3.1 a-f). 
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck: Die eingebundenen Formulare nutzen keine Autovervollständigung. Das Fehlen der „autocomplete“-Attribute erschwert das Ausfüllen der Formulare. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden (1.3.5a). 
  • Kontraste von Texten ausreichend: Für den Veranstaltungskalender gilt, dass die Anforderungen an Kontraste in Texten nur mangelhaft erfüllt und damit nicht mit den Anforderungen vereinbar sind (1.4.3). An der Beseitigung des Mangels wird gearbeitet. 
  • Alternative Zugangswege: Es gibt mindestens zwei unterschiedliche Zugangswege um an die Inhalte der Webseiten zu gelangen. Diese Anforderung ist nur mangelhaft erfüllt (2.4.5). An der Beseitigung des Mangels wird gearbeitet. 
  • Aktuelle Position des Fokus deutlich: Der Fokus ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht immer erkennbar (2.4.7a). Die Anpassung des Fokus-Managements erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website. 
  • Fehlererkennung: Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht immer automatisch überprüft (3.3.1a). Bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website soll die Funktionalität künftig ergänzt werden. Die identifizierten technischen Mängel werden sukzessive behoben. 
  • Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen (EN 5.2) ist nicht vollständig erfüllt. Das trifft auf die Anpassung von Kontrasten auf der Seite Veranstaltungskalender, die Anpassung der Schriftgrößen und für das Vorlesen von Überschriften durch Screenreader zu. An der Beseitigung des Mangels wird gearbeitet, um eine Verbesserung zu erreichen. 
  • Verlinkte PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei im Sinne der Anforderungen der WCAG 2.1 nutzbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 9. Juni 2026 erstellt und zuletzt am 31. Juli 2026 aktualisiert.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Barriere melden“ an.

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://intrecht.de/ aufgefallen? Dann teilen Sie uns diese bitte mit - vielen Dank.

Unsere Kontaktdaten lauten:

Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung

Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz

Potsdamer Straße 33

D-10785 Berlin

E-Mail:  intrecht@sbb.spk-berlin.de

Internet: https://intrecht.de/

Im Rahmen der Kontaktaufnahme werden gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet.
Genaue Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.