Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 16.12.2010 G 259/09 mit der Aufhebung der Worte ?oder Kriminalpolizei? in § 106 Abs 1 StPO einem Hauptanliegen der
2008 in Geltung getretenen, neugestalteten Strafprozessordnung den Boden unter den Füßen weggezogen. [...]